Aalbesatz

Der NLWKN-Vollzugshinweis zum Fischartenschutz für den Europäischen Aal benennt folgende Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen:
– Anhebung des fischereilichen Mindestmaßes auf 45 cm.
– Ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern: Bau bzw. Anpassung von Fischaufstiegsanlagen an die Ansprüche von natürlich aufsteigenden (Glas-)Aalen.
– Schutz abwandernder Aale an technischen Anlagen (Turbinen, Entnahmebauwerke für Kühlwasser etc.).
– Neuerteilung von Baugenehmigungen bzw. Umrüstungen nur bei Nutzung fischschohnender Technik (z.B. Wasserkraftschnecke statt Turbine)
– Verhinderung eines weiteren Bestandsanstiegs des Kormorans, um das Prädationsrisiko nicht weiter ansteigen zu lassen.
– Aalbesatz

Zum Besatz wird Folgendes näher ausgeführt: Eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Aalbestandes ist mindestens die Aufrechterhaltung des jetzigen Besatzumfangs durch die Fischerei. Unter der Voraussetzung, dass zukünftig genügend Besatzaale zu nicht wesentlich erhöhten Preisen zur Verfügung stehen werden, kann erwartet werden, dass die Fischerei (private Finanzierung) das bisherige Besatzniveau aufrechterhält. Darüber hinaus ist die Steigerung des Besatzes (z. B. mit Mitteln aus dem Europäischen Fischerei-Fonds) elementar für eine Erholung der Bestände.

Gemeinsam mit dem Fischereibetrieb Dobberschütz, der das berufliche Fischereirecht auf dem Dümmer gepachtet hat, haben wir nun rund 100 kg autochthonen Aal in den Dümmer besetzt.
Da die Bestandserfassungen, die wir regelmäßig mit dem Anglerverband Niedersachsen durchführen, gezeigt haben, dass Steinschüttungen bevorzugte, da sichere Einstände der Aale sind, haben wir den Besatz in direkter Nähe solcher Habitate vorgenommen, um die Fische keinem erhöhten Prädationsrisiko auszsetzen.

Video: Marcel Holy

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