Bei der Karpfenbefischung im Dümmer ist auch dieser Koi im Netz gelandet. Ob er dem Besitzer nicht schön genug war oder der heimische Teich zu voll wurde, ist unklar. Fest steht aber, dass das Aussetzen von Gartenteichtieren generell unzulässig ist! Auch der Besatz mit heimischen Arten bedarf einer Genehmigung und steht nur dem Fischereiberechtigten oder dem Fischereipächter zu.
Die Zuchttiere sind häufig an wärmeres Klima angepasst und nach der Entlassung aus menschlicher Obhut nicht auf die artgemäße Nahrungsaufnahme im natürlichen Gewässer vorbereitet. Außerdem stellt das Ausbringen gebietsfremder Arten eine große Gefahr für das betreffende Ökosystem dar. Es können Krankheiten verschleppt werden, heimische Arten verdrängt oder durch parasitäres Verhalten direkt geschädigt werden. (Mehr Informationen zu dem Thema unter https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/fischgesundheit/aktuell/aussetzen-von-gartenteichfischen-73538.html)