Die Schilfpflanzungen am Olgahafen entwicklen sich gut, jetzt im Winter liegen die Bestände trocken. Das ist aber kein Problem für die eingezäunten Pflanzen und sobald der Dümmer im Frühjahr wieder angestaut wird, werden auch die Pflanzen durchflutet.
Natürlicherweise sind Wasserstände in Seen im Winter höher als im Sommer, da der Dümmer aber sowohl die Funktion als Rückhaltebecken für Schneeschmelzen und starke Regenfälle im Winter hat, als auch als Wassersportgebiet im Sommer dient, ist es hier genau andersherum. Wir haben hohe Wasserstände im Sommer, damit Surfer und vor allem Segler ausreichend Wasser unter dem Kiel haben und im Winter wird das Wasser abgelassen, damit der Dümmer als Puffer dienen kann. Leider ist das dem Schilfwachstum nicht zuträglich. Allerdings ist das nur einer von vielen Punkten, der Fraßdruck ist weiterhin der stärkste Einflussfaktor auf das Schilf.
Im Frühjahr 2016 haben wir begonnen, Schilfbereiche mit Zäunen vor Verbiss zu schützen, da vorhergehende Erfassungen die Bedeutung dieses Einflussfaktors zeigten. Zur Einzäunung werden dünne Sechseckgeflechte verwendet, die zwar Tiere vom Schilf fernhalten, andere Einflüsse wie Wellengang, nährstoffreiches Wasser oder Verdriftung von Schlamm jedoch nicht beeinflussen. Die Dokumentation der eingezäunten und angrenzenden Bereiche erfolgt vom Boden mittels Fotos und Messung der Wassertiefen, in die sich das Schilf ausbreitet, sowie über senkrechte Drohnenaufnahmen aus der Luft.
Im Zuge von Arbeiten an der Hohen Sieben entstanden an einer dortigen Versuchsfläche heute zwei Fotos, die eindrucksvoll die enorme Veränderung inner- bzw. außerhalb des Zauns belegen. Der Zaun musste seit der Errichtung im Mai 2016 aufgrund der Ausbreitung des Schilfs weiter nach vorne gebaut werden. Um den Einfluss des Faktors Verbiss sowie das Ausbreitungspotenzial des Schilfs weiter zu belegen, haben wir anschließend auf einem Teilstück der Zaunfront einen weiteren Bereich eingezäunt, den das Schilf ebenfalls besiedelt hat. An den Seiten des Anbaus wurde es hingegen abgefressen. Außerhalb des Zauns gab es nicht nur keine Ausbreitung, sondern der ursprüngliche Bestand ging deutlich zurück.
Der Abstand zwischen den äußersten Trieben im eingezäunten Bereich und der angrenzenden, ungeschützten Schilfkante beträgt rund 10 Meter! Dieser Unterschied entstand in nur 4 Jahren.
Die NUVD hat im Ochsenmoor und Umgebung, mehrere Fledermauskästen in verschiedener Bauart aufgehängt. Zahlreiche Fledermausarten sind vom Aussterben bedroht, Grund dafür ist unter anderem das Verschwinden geeigneter Fledermausquartiere und die Verringerung des Nahrungsangebotes. Durch das Roden von Wäldern und das Aufforsten von Monokulturen verschwinden viele Quartiere. Alte faule Bäume werden oft aus „Sicherheitsgründen“, wie es heißt, gefällt. Leider finden sich gerade in diesen nutzlos wirkenden Bäumen hervorragende Quartiere – nicht nur für Fledermäuse.
Die verschiedenen Bauarten der Fledermauskästen haben natürlich unterschiedliche Nutzen. Wir haben zum einen den sogenannten „Flachkasten“ im Einsatz. Der Vorteil des Flachkastens ist die selbstständige Reinigung des Kastens, da der Kot der Fledermäuse durch den Spalt nach unten herausfallen kann. Außerdem besitzt der Kasten eine schräge Vorderfront. Durch die Schräge verjüngt sich der Plattenabstand nach oben hin, weshalb sich dieser Fledermauskasten für verschiedene Fledermausarten eignet.
Dann haben wir noch das Modell des „Rundkastens“ im Einsatz. Dieser ist von unten geschlossen und weist nur einen kleinen Spalt als Eingang auf. Da in diesem Kasten der Kot nicht einfach herausfallen kann, gehört hier eine jährliche Kontrolle und Reinigung dazu. Diese Kontrolle wird in den Wintermonaten durchgeführt, weil in den meisten Fällen die Fledermauskästen dann nicht mehr bewohnt sind und man sie so nicht stört. In dieser Zeit verbringen Fledermäuse meist ihren Winterschlaf in Höhlen, Kellern oder Stollen. Ein Nachteil dieser Kästen ist, dass gerne kleine Vögel diesen auch als Nistplatz nutzen.
Eigentlich war die Synchronzählung ganz anders geplant. Angedacht war eine Aktion zusammen mit unseren Mitgliedern am 30.10.2020, zuerst kam uns aber Corona dazwischen und dann noch das schlechte Wetter.
Die Zählung fand somit nur mit den Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern statt und die Kommunikation erfolgte ausschließlich über Mobiltelefone. Der Termin war letztendlich Mittwoch, der 04.11.2020 von 16:30 bis Dunkelheit (etwa 18:00 Uhr).
Das Wetter war klar und windstill, die Temperaturen lagen bei etwa 5°C (+/-, je nach Standort). Es waren 5 Zählpositionen am See besetzt, Südturm, Marissastrand, Nordbucht, Huntebrücke und die Brücke am Fischereihafen in Hüde. Zudem befand sich ein Zähler auf dem Ochsenmoorturm, sowie im Marler Fladder.
Diese Jahr können nach Abgleich der Daten und Entfernung der Doppelzählungen lediglich 238 Silberreiher für den Dümmer verzeichnet werden, davon sind bei 50 Exemplare die Schlafplätze unklar, wegen des zeitlichen Auftretens und der Bewegungsrichtung sind sie aber den anderen Gruppen nicht zuzuordnen und können als Individuen angesehen werden. An der Hohen Sieben wurden 13 Silberreiher im Schlafbaum erfasst, in der Südbucht 161 Exemplare an zwei Schlafplätzen und im Marler Fladder wurden 14 Silberreiher in einem Schlafbaum gezählt.
2013 hat die NUVD e.V. in dem NSG „Huntebruch und Huntebruchwiesen“ Gewässer als lebensraumverbessernde Maßnahmen für den Schwarzstorch angelegt. Dieser ist als Zielart in der NSG Verodnung genannt. Allerdings hat er sich bis heute dort nicht eingestellt. Unser Vorstandsmitglied, Uta Lansing, hat sich aber mit den Teichen in Hinblick auf Libellen beschäftigt und 24 Arten dort festgestellt. Alles weitere erfahrt ihr im folgendem Bericht!
Der Schilfsteg in der Hohen Sieben droht immer mehr zu einem Weidensteg zu werden, um den entgegenzuwirken trafen sich am Samstag, den 17.10. Mitglieder der NUVD mit Astscheren und Kettensägen und es wurden den seeseitigen Weiden zu Leibe gerückt.
Vielen Dank an alle Helfer!
(Die Fotos können mit Rechtsklick, Grafik anzeigen vergrößert werden.)
Ein Trupp…
…schnitt die Weiden.
Ein Trupp transportierte die ab.
Und dieser Haufen ist das Ergebnis.
Das war während der Aktion.
Und das ist das Ergebnis!
Fotos: Udo Effertz, Petra Hensel und Christian Vogel
Der NLWKN-Vollzugshinweis zum Fischartenschutz für den Europäischen Aal benennt folgende Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen: – Anhebung des fischereilichen Mindestmaßes auf 45 cm. – Ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern: Bau bzw. Anpassung von Fischaufstiegsanlagen an die Ansprüche von natürlich aufsteigenden (Glas-)Aalen. – Schutz abwandernder Aale an technischen Anlagen (Turbinen, Entnahmebauwerke für Kühlwasser etc.). – Neuerteilung von Baugenehmigungen bzw. Umrüstungen nur bei Nutzung fischschohnender Technik (z.B. Wasserkraftschnecke statt Turbine) – Verhinderung eines weiteren Bestandsanstiegs des Kormorans, um das Prädationsrisiko nicht weiter ansteigen zu lassen. – Aalbesatz
Zum Besatz wird Folgendes näher ausgeführt: Eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Aalbestandes ist mindestens die Aufrechterhaltung des jetzigen Besatzumfangs durch die Fischerei. Unter der Voraussetzung, dass zukünftig genügend Besatzaale zu nicht wesentlich erhöhten Preisen zur Verfügung stehen werden, kann erwartet werden, dass die Fischerei (private Finanzierung) das bisherige Besatzniveau aufrechterhält. Darüber hinaus ist die Steigerung des Besatzes (z. B. mit Mitteln aus dem Europäischen Fischerei-Fonds) elementar für eine Erholung der Bestände.
Gemeinsam mit dem Fischereibetrieb Dobberschütz, der das berufliche Fischereirecht auf dem Dümmer gepachtet hat, haben wir nun rund 100 kg autochthonen Aal in den Dümmer besetzt. Da die Bestandserfassungen, die wir regelmäßig mit dem Anglerverband Niedersachsen durchführen, gezeigt haben, dass Steinschüttungen bevorzugte, da sichere Einstände der Aale sind, haben wir den Besatz in direkter Nähe solcher Habitate vorgenommen, um die Fische keinem erhöhten Prädationsrisiko auszsetzen.
Wir pflanzen seit mehreren Jahren im Dümmer Teichbinsen, um zu schauen, wie sich die Pflanzen an unterschiedlichen Standorten entwickeln. Dabei haben wir bislang unabhängig von Wassertiefe, Untergrund und Wellenexposition die Erfahrung gemacht, dass sich die Binsen in der Regel sehr gut entwickeln. Wichtig ist aber ein Zaun gegen Fraßschäden, da die Binsen bei verschiedenen Tierarten auf dem Speisezettel stehen. Unser Ziel ist es, diese Pflanze, die den See sowohl optisch als auch ökologisch prägte, wieder in großen Beständen zu etablieren.
Hier eine Pflanzung an der Huntemündung. Die Binsen wurden 2019 aus heimischen Samen gezogen und am 22.6.2020 gepflanzt. Dieses Foto vom 7.8.2020 zeigt die erfreuliche Entwicklung innerhalb von anderthalb Monaten.
Es wächst und gedeiht, unsere Schilf- und Teichbinsenpflanzungen am Olgahafen. Und das freut uns! Wir hoffen jetzt, dass der gezäunte Bereich innerhalb kürzester Zeit zuwächst und den Vögeln und Fischen gute Lebensraumbedingungen schafft. Über die Entwicklung des Streifens und der Nutzung durch die Tierwelt werden wir in unregelmäßigen Abständen berichten.
Der Rückgang der
Insekten ist in aller Munde. Neben dem „großen Wurf“, der nur
agrar- und gesellschaftspolitisch zu regeln ist, können auch lokal
erfolgreiche Maßnahmen umgesetzt werden, um Insekten einen
Lebensraum und insbesondere Nahrung zu bieten. Die Projektpartner AG
Biotop- und Eulenschutz Stemweder Berg e.V. und Natur- und
Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V. (NUVD) haben dies im vergangenen
Jahr erfolgreich umgesetzt. Die kurzfristig im Frühjahr 2019
umgesetzte Aktion hat rund 38.500 m² zusätzliche Blühfläche für
Bienen, Schmetterlinge und Co. in die Dümmerniederung gebracht.
Blühfläche. Foto: NUVD
Da bereits
weitere Landwirte und private Flächeneigentümer ihre Bereitschaft
zur Teilnahme erklärt haben, bietet die NUVD auch in diesem Jahr
Patenschaften für Blühflächen an. Dabei kann mittels Spenden, die
zu 100 Prozent zur Anlage von Blühflächen verwendet werden,
landwirtschaftliche Fläche, die ansonsten zum Anbau von Mais
verwendet würde, in ein blühendes und summendes Insektenparadies
verwandelt werden. Da der Anbau von Mais grundsätzlich lukrativer
für Landwirte ist als eine nicht zu erntende Blühmischung, entsteht
eine Ertragslücke, die über die Patenschaften finanziert werden
soll. Der Mindestbetrag für eine Blühpatenschaft beträgt 30 €.
Dafür werden rund 270 m² mit Blühmischungen eingesät, die
anschließend Nahrung für Insekten und Schutz für andere Wildtiere
bieten.
Neu in diesem Jahr sind neben den herkömmlichen
Blühflächen als Ersatz für Mais, der als Futtermittel angebaut
wird, staudenreiche, mehrjährige Blühmischungen, die in
Biogasanlagen genutzt werden. Wie verschiedene Untersuchungen gezeigt
haben, bieten die Mischungen durch ihr reiches Blütenangebot
zahleichen Artengruppen von Insekten bis zu Fledermäusen
hervorragende Lebens- und Nahrungsbedingungen. Im Spätsommer werden
diese Mischungen geerntet und anstelle von Maissilage zum Betrieb von
Biogasanlagen genutzt. Die staudenreichen Bestände wachsen nach der
Ernte weiter und können bis zu fünf Jahre jährlich beerntet
werden. Da lediglich eine Düngung erforderlich ist, aber weder
Spritzmittel zum Einsatz kommen noch gepflügt werden muss, kann sich
auch das Bodenleben erholen. Zudem nehmen die Mischungen durch ihre
lange Wachstumsphase viele Nährstoffe auf und verhindern so effektiv
Nitrateinträge in das Grundwasser. Neben all diesen Vorteilen haben
die Blühpflanzen derzeit einen entscheidenden Nachteil; der
Biogasertrag ist niedriger als beim Anbau von Mais und auch wenn man
die niedrigeren Bewirtschaftungskosten durch Einsparung von Pflügen,
Neueinsaat und Spritzmitteln einrechnet, bleibt eine Ertragslücke
von etwa 300 € pro Hektar Anbaufläche. Diese soll nun ebenfalls
über Blühpatenschaften gedeckt werden, sodass zukünftig nicht nur
die Anbaufläche von Futtermais, sondern auch die Maisflächen zur
Gewinnung von Biogas reduziert werden können. Da Biogas allerdings
einen wichtigen, da grundlastfähigen Beitrag zur klimafreundlichen
Energiegewinnung leistet, soll der Betrieb der Anlagen durch die
Blühmischungen natürlich beibehalten, aber nachhaltiger gestaltet
werden.
Die NUVD sammelt die Gelder und gibt diese anschließend an die
beteiligten Betriebe weiter, sodass die Mittel vollständig in den
Anbau der Blühflächen fließen. Für die gezahlten Beträge kann
die als gemeinnützig anerkannte NUVD Spendenquittungen ausstellen.
Jeder Blühpate bekommt nach der Einsaat den Standort der Blühfläche
genannt, zu deren Finanzierung er beigetragen hat, sodass man sich
vor Ort vom Summen und Brummen überzeugen kann.
Näheres unter
www.nuvd.de/bluehpaten. Die Kontaktadresse per Email ist
info@nuvd.de, telefonisch erreicht man die NUVD unter 05443-929811.
Ab einem Mindestbetrag von 30 € frei wählbare Beträge für die
Blühpatenschaften können unter der Angabe „Spende Blühflächen“
auf das Konto DE50 2565 1325 0191 0078 97 bei der Kreissparkasse
Grafschaft Diepholz (BIC: BRLADE21DHZ) überwiesen werden.